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Aktuelles zur Rechtsprechung und Gesetzgebung

 

Vorsicht vor großen Gewinnen ohne Risiko!

Der massive Vertrauensverlust gegenüber Banken und Beratern verschafft Kapitalanlagebetrügern nach wie vor reichlich Zulauf. Oft lassen sich Anleger durch die vom Berater versprochenen höheren Zinsen oder Gewinne blenden und vernachlässigen dabei das Risiko. Auch angebliche Steuervorteile einer Anlage sollten den Blick auf die Realitäten des Geschäftes nicht verschleiern.

Bei einer Kapitalanlage ist stets zu bedenken, dass Chancen auf hohe Gewinne immer auch mit einem entsprechend hohen Risiko verbunden sind. Manches Vermögensaufbauprogramm, Steuersparmodell und manche Steuerspar-Immobilie hat sich schon als Flop, Zuschussgeschäft oder gar Totalverlust erwiesen. Viele Anleger haben durch derartige Geschäfte Haus – und Hof verloren oder landeten in der Insolvenz. Ein jahrelanges Leben am Rande des Existenzminimums folgte bei vielen dem Traum vom großen Geld.

Selbstverständlich wollen die Anbieter und Vermittler nur das Beste der Anleger, nämlich deren Geld. Bei der Anlage größerer Summen oder dem Kauf einer Immobilie sollten Sie sich daher nicht nur auf die Beratung durch  Vermittler – oft genug eine eigentlich wildfremde Person – oder  Bekannte verlassen, sondern sich Bedenkzeit erbitten und vor Vertragsschluss unabhängigen Rat einholen. 

Seien Sie misstrauisch und lassen Sie sich auf gar keinen Fall unter Zeitdruck setzen. Ein seriöser Anbieter wird immer dafür Verständnis haben, dass Sie eine angemessene Bedenkzeit benötigen. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Abschluß eines Vertrages ist wesentlich billiger als der Verlust des Kapitals, ein späterer Prozess zur Rückabwicklung des Geschäftes oder gar zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 

Wurden Sie bereits um Ihr Geld gebracht sollten Sie sich über die Möglichkeiten der Rückabwicklung des Vertrages oder Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die verscheidenen Beteiligten einschließlich des Vermittlers informieren.

Hier hilft Ihnen der Anwalt.